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  • 06.05.2011 | Immer mehr Gerichte auf Seiten der Geschädigten

    Auch die Halter von Fahrzeugflotten haben Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten

    Mit dem AG Hamburg St. Georg hat nun ein weiteres Gericht dem Halter einer Fahrzeugflotte die Erstattung der Anwaltskosten für die Schadenregulierung zugesprochen. Das Argument, wer eine Fahrzeugflotte habe, sei geschäftlich versiert und müsse sich ohne anwaltlichen Beistand um die Regulierung kümmern, ließ das Gericht nicht gelten (Urteil vom 21.4.2011, Az: 915 C 520/10; Abruf-Nr. 111448; eingesandt von Rechtsanwältin Inka Pichler, Wiesbaden).  

     

    Unfall mit Totalschaden an Leasingfahrzeug

    Der Fahrer des geleasten Fahrzeugs war einem unmittelbar zuvor passiertem Unfall ausgewichen und dabei auf ein anderes Fahrzeug aufgefahren. Es entstand ein Totalschaden. Die Ansprüche wurden gegen den Verursacher des Erstunfalls geltend gemacht.  

     

    Versicherung greift festgestellten Restwert als zu niedrig an

    Bei einem solchen Unfallhergang muss mit Haftungseinwendungen gerechnet werden, was allein schon die Einschaltung des Anwalts rechtfertigt. Solche Einwendungen kamen nicht. Stattdessen griff die Versicherung den Restwert im Gutachten als zu niedrig an, was sie erst aufgab, nachdem acht Schreiben hin und her gegangen waren.