Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.04.2007 | Frage aus der Praxis

    Positives Urteil betrifft alten Fall: Was geht dann noch?

    Uns erreichte folgende Leserfrage: „Schon oft haben wir in ,Unfallregulierung effektiv´ Urteile gefunden, die wir besser schon früher gekannt hätten: Dazu haben wir nämlich manchmal einen Altfall, der ungünstiger abgerechnet wurde, als nach dem ,neuen Urteil´ richtig wäre. Kann man neue Urteile auf alte Fälle anwenden?“  

     

    Neue Urteile klären das alte Recht und schaffen kein neues

    Selbstverständlich sind die Urteile auf Altfälle anwendbar! Neue Schadenrechtsurteile schaffen kein neues, sondern klären das bestehende Recht. Überlegen Sie: Der Fall, der zu dem Urteil führte, ist ja auch ein Fall, der vor dem Urteil seinen Anfang nahm.  

     

    Zwei mögliche Hindernisse

    Zwei Hindernisse kann es geben, wenn neue Urteile dazu führen sollen, dass ein alter Fall wiederbelebt wird.  

     

    • Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt am Tag des Schadeneintritts. Sie wird allerdings gehemmt, solange Geschädigte und Schädiger über die Schadenersatzansprüche verhandeln. Solange also noch Argumente ausgetauscht werden, hat die dreijährige Verjährung noch nicht begonnen. Erst wenn die Verhandlungen beendet oder abgebrochen werden, fällt der Startschuss. Manchmal gibt es da aber Unklarheiten. Äußert zum Beispiel die Versicherung ein klares „Nein“, kartet der Geschädigte aber noch zweimal nach, ohne das „Nein“ zu knacken, ist das wohl kein „Verhandeln“ mehr.