· Fachbeitrag · Umwandlungssteuerrecht
Den Formwechsel einer GmbH in die GmbH & Co. KG handels- und steuerrechtlich optimal meistern
von Dipl.-Finw. (FH) Rabea Schwarz, LL.M., Waltrop
| Neben außersteuerlichen Aspekten wie der Steuerung des Haftungsrisikos oder der Unternehmensfinanzierung bewegen auch steuerliche Gründe Unternehmer häufig zum Rechtsformwechsel. Eine beliebte Variante ist auch nach der Unternehmenssteuerreform 2008 die „Umwandlung“ einer GmbH in die GmbH & Co. KG. Der folgende Musterfall zeigt, worauf bei einem solchen Formwechsel insbesondere in steuerlicher Hinsicht zu achten ist. |
1. Sachverhalt
Die im Jahr 2008 gegründete A-GmbH wird mit Eintragung im Handelsregister am 30.6.17 in die A-GmbH & Co. KG formgewechselt. Als steuerlicher Übertragungsstichtag wird der 1.1.17 festgelegt. An der A-GmbH sind folgende Personen beteiligt:
- A hält als Gründungsgesellschafter 20 % der Anteile im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens. Die Anschaffungskosten, die dem Buchwert entsprechen, betragen 300.
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