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  • 07.07.2014 · Fachbeitrag · Recht

    PZR darf nicht als Sonderangebot mit einem Pauschalpreis beworben werden

    | Zahnärzten ist es nicht gestattet, zahnärztliche Leistungen mit einem Festpreis zu bewerben, der den Eindruck eines Sonderangebots vermittelt. Dies hat das Landgericht (LG) Oldenburg mit Urteil vom 8. Januar 2014 (Az. 5 O 1233/13, Abruf-Nr. 141899 unter pa.iww.de ) entschieden. |