· Fachbeitrag · IGeL
Gesundheitsuntersuchung - nicht nach Vorschrift, sondern individuell!
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim
| Früherkennung ist hausärztliche Kernkompetenz. Die „routinemäßige“ Gesundheitsuntersuchung nach EBM-Nr. 01732 ist aber nicht für jeden Patienten ausreichend. Alles, was über den Richtlinien-Inhalt hinausgeht, ist nur als IGe-Leistung (IGeL) erbringbar. AAA stellt Ihnen eine Tabelle zur Verfügung, die mögliche IGeL und deren Abrechnung nach GOÄ enthält. |
Viele Wege führen nach Rom!
Übergewicht, Rauchen, Besorgnis wegen bei Bekannten aufgetretener Erkrankungen usw. usw. - es gibt viele Gründe, die individuell abgestimmte zusätzliche Untersuchungen (auch aus Sicht des Patienten) nötig machen können. Viele Wege führen hier zum Ziel:
- Bei besonders gesundheitsbewussten Patienten, die die Untersuchung schon vor dem 36. Lebensjahr oder häufiger als im 2-Jahres-Intervall möchten, ist der einfachste Fall der IGeL der, dass die Gesundheitsuntersuchung nach der Nr. 29 GOÄ erbracht wird.
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