16.08.2017 · IWW-Abrufnummer 195905
Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.07.2017 – III ZR 545/16
BGB § 675 Abs. 1 , § 288 Abs. 2
a) Zur Einordnung von "Regulierungsbriefen" eines Zentralregulierers als anspruchsbegründende "schuldanerkennende" Urkunden.b) § 288 Abs. 2 BGB ist auf Ansprüche des Lieferunternehmens gegen den Zentralregulierer auf Auszahlung von Positivsalden aus der Verrechnung von wechselseitigen Forderungen zwischen dem Lieferunternehmen und den Handelsunternehmen anwendbar.
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