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16.08.2017 · IWW-Abrufnummer 195905

Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.07.2017 – III ZR 545/16

BGB § 675 Abs. 1 , § 288 Abs. 2

a) Zur Einordnung von "Regulierungsbriefen" eines Zentralregulierers als anspruchsbegründende "schuldanerkennende" Urkunden.

b) § 288 Abs. 2 BGB ist auf Ansprüche des Lieferunternehmens gegen den Zentralregulierer auf Auszahlung von Positivsalden aus der Verrechnung von wechselseitigen Forderungen zwischen dem Lieferunternehmen und den Handelsunternehmen anwendbar.


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Vorschriften§ 286 Abs. 2 Nr. 4, § 288 Abs. 2 BGB, § 675 Abs. 1 BGB, § 592 Satz 1, § 595 Abs. 2, § 598 ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 164 BGB, § 242 BGB, Richtlinie 2000/35/EG

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