29.01.2026 · Fachbeitrag aus Zahnarztpraxis professionell · Statistik
Knapp 60 Prozent der Zahnärzte und Zahnärztinnen sind in eigener Praxis tätig, der Trend geht nach wie vor zu größeren Einheiten mit mehr Beschäftigten. Das zeigen die Statistiken der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
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01.12.2025 · Fachbeitrag aus Gestaltende Steuerberatung · Kapitalgesellschaften
Sollen GmbH-Anteile veräußert werden, ist in der Praxis stets ein Blick „in den zeitlichen Rückspiegel“ erforderlich. Zu prüfen ist, ob diese Anteile noch der siebenjährigen Sperrfrist nach § 22 UmwStG unterliegen, weil z. B. ein Betrieb oder Mitunternehmeranteile in die GmbH nach § 20 UmwStG unter Ansatz der Buch- oder Zwischenwerte eingebracht worden sind. In diesen Fällen entsteht rückwirkend ein steuerpflichtiger Einbringungsgewinn I. Eine solche Sperrfristverletzung kann ...
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25.08.2025 · Fachbeitrag aus Zahnarztpraxis professionell · Anmbulante Versorgung
Die Debatte um MVZ wird zunehmend emotional und politisch zugespitzt geführt – oft zulasten einer sachlichen Auseinandersetzung mit den realen Strukturen der ambulanten Versorgung. Der Beitrag setzt sich zum Ziel, weit verbreiteten Missverständnissen entgegenzutreten und die tatsächlichen Entwicklungen differenziert darzustellen. Auf Grundlage verfügbarer Statistiken soll gezeigt werden, dass MVZ weder die Versorgung dominieren noch automatisch Großstrukturen oder Investorenmodelle ...
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21.07.2025 · Fachbeitrag aus Praxis Freiberufler-Beratung · Ambulante Versorgung
Die Debatte um MVZ wird zunehmend emotional und politisch zugespitzt geführt – oft zulasten einer sachlichen Auseinandersetzung mit den realen Strukturen der ambulanten Versorgung. Der Beitrag setzt sich zum Ziel, weit verbreiteten Missverständnissen entgegenzutreten und die tatsächlichen Entwicklungen differenziert darzustellen. Auf Grundlage verfügbarer Statistiken soll gezeigt werden, dass MVZ weder die Versorgung dominieren noch automatisch Großstrukturen oder Investorenmodelle ...
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10.10.2023 ·
Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete
Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel.
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