08.08.2023 · Fachbeitrag aus Auto Steuern Recht · Personalmanagement
Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Betrieb aus, poppt sofort das Thema „Urlaubsabgeltung“ auf: Welcher Urlaubsanspruch steht dem Mitarbeiter zu? Wie viele Tage Urlaub sind abzugelten? Was gilt bei (Langzeit-)Erkrankungen? Zwei BAG-Entscheidungen geben Antworten – nehmen Sie als Arbeitgeber aber auch in die Pflicht.
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10.10.2023 ·
Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete
Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel. > lesen
23.10.2023 · Fachbeitrag aus Versicherungsvermittlung professionell · GmbH
Versicherungsvermittler, die den Vermittlerbetrieb in der Rechtsform
einer GmbH führen, setzen häufig Gewinntantieme ein, um ihre Gesamtsteuerbelastung zu reduzieren. Denn durch die Tantieme kommt es zu einer Gewinnabsaugung auf Ebene der GmbH und einer günstigeren Versteuerung auf Ebene des Vermittlers. Doch über jeder Gewinntantieme schwebt das Damoklesschwert der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Die gilt es zu vermeiden.
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10.10.2023 ·
Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete
Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel.
Eine aktualisierte Version von September 2023 finden Sie unter der Abruf-Nr. 49740489. > lesen
15.03.2023 · Fachbeitrag aus Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht · Gesetzgebung
Der Gesetzgeber hat das „Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – InflAusG)“ vom 8.12.2022 verabschiedet (BGBl I Nr. 49, 2230 vom 13.12.22). Die darin z. T. ab 2022 wirksamen Maßnahmen zum Einkommensteuerrecht, Solidaritätszuschlag und Kindergeld ergeben ein gesamtstaatliches Entlastungs- bzw. Fördervolumen von 33,1 Mrd. EUR in der vollen Jahreswirkung. Davon ...
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