05.06.2009 · Fachbeitrag aus Praxisführung professionell · Rechtsprechung
Von einem staatlich geprüften Physiotherapeuten, der nur innerhalb seines Fachgebiets selbstständig behandeln will, kann wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit keine spezielle Befähigungsprüfung nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) verlangt werden. Eine auf das Gebiet der physikalischen Therapie und der Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis kann demnach ohne weitere Heilpraktikerprüfung erteilt werden. Physiotherapeuten, die im Besitz einer eingeschränkten ...
> lesen