21.12.2009 · IWW-Abrufnummer 094179
Oberlandesgericht Nürnberg: Beschluss vom 24.11.2009 – 5 W 2238/09
Die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erstattungsfähigkeit der Kosten des Hausanwalts einer Versicherung sind auch auf Fälle anwendbar, in denen die Versicherung nicht selbst Partei ist, aber den Rechtsstreit aufgrund ihrer Rechtsschutzverpflichtung im Namen des Versicherungsnehmers (bzw. dessen Erben) führt.
Hier können Sie den Beschluss herunterladen:
Zum Lesen eines PDF-Dokuments benötigen Sie den Acrobat Reader. Sie können ihn sich hier kostenlos herunterladen!
RechtsgebietZPOVorschriften§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO