05.09.2023 · Nachricht aus MBP · Außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems sind regelmäßig ohne Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Dies gilt nach der Entscheidung des BFH (23.3.23, VI R 39/20, Abruf-Nr. 236045 ; PM Nr. 30/23 vom 29.6.23) jedenfalls ab dem Jahr 2016.
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21.06.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Private Veräußerungsgeschäfte
Der BFH (14.2.23, IX R 11/21, Abruf-Nr. 234682 ; PM Nr. 23/23 vom 13.4.23) hatte aktuell über einen Fall zu entscheiden, in dem ein selbstgenutztes Einfamilienhaus den Ehegatten je zur Hälfte gehörte, der Ehemann auszog und seinen hälftigen Anteil im Rahmen des späteren Scheidungsverfahrens an seine Ehefrau veräußerte. Erfolgt dies innerhalb des maßgeblichen Zehnjahreszeitraums, führt dies zu einem nach § 23 EStG steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft.
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12.02.2024 · Nachricht aus VB · Übungsleiterfreibetrag
Ebenso wie Stadt- und Museumsführer können auch Wanderführer vom Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von profitieren. So lautet die Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage von MdB Yannick Bury (CDU/CSU). Wichtig sei insbesondere, dass die pädagogische Ausrichtung im Vordergrund steht. Sind die Voraussetzungen für den Übungsleiterfreibetrag nicht erfüllt, könne alternativ die Ehrenamtspauschale zur Anwendung kommen.
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29.03.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Private Veräußerungsgeschäfte
Erzielt ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen (wie Bitcoin, Ethereum und Monero) Veräußerungsgewinne, dann sind diese als privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern (BFH 14.2.23, IX R 3/22, Abruf-Nr. 234091 ; PM Nr. 13/23 vom 28.2.23).
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16.08.2023 · Nachricht aus MBP · Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Gewinne aus dem Online-Pokerspiel können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen (BFH 22.2.23, X R 8/21, Abruf-Nr. 236046 ; BFH, PM Nr. 31/23 vom 29.6.23) .
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