Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Altersdiskriminierung

Altersabstandsklausel mit AGG vereinbar

| Eine Klausel in der Versorgungsordnung, wonach der Ehegatte nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sein darf, um Hinterbliebenenversorgung zu erhalten, ist keine Diskriminierung wegen des Alters (BAG 20.2.18, 3 AZR 43/17, Abruf-Nr. 199788 ). |

 

Die Klägerin ist Jahrgang 1968. Sie heiratete 1995 ihren 2011 verstorbenen Ehemann, der 18 Jahre älter war. Diesem war von seinem Arbeitgeber eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt worden. Nach der Versorgungsordnung setzt der Anspruch auf Leistungen voraus, dass Ehegatten nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind. Das BAG hält die Regelung für zulässig. Zum einen hat der Arbeitgeber ein legitimes Interesse, sein finanzielles Risiko zu begrenzen. Zum anderen müssen Eheleute bei einem so großen Altersunterschied davon ausgehen, dass der Hinterbliebene einen Teil seines Lebens ohne den Versorgungsberechtigten verbringt.

Quelle: Ausgabe 03 / 2018 | Seite 37 | ID 45157595