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· Nachricht · Wohnungsanpassung

Wohnen Pflegebedürftige zusammen, gibt es mehr Geld

| Ein pflegebedürftiger Mandant will gemeinsam mit anderen Pflegebedürftigen zusammenwohnen. Dieses Modell dürfte künftig populärer werden. Oft wird vergessen: Dann kann es auch höhere Zuschüsse geben, wenn die Wohnung umgebaut werden muss. |

 

Viele Anwälte unterstützen pflegebedürftige Mandanten dabei, Zuschüsse bei der Pflegekasse zu beantragen, wenn die Wohnung angepasst werden soll (z. B. behindertengerechtes Bad, verbreiterte Tür, Treppenlift). Einzelpersonen können Zuschüsse von bis zu 4.000 EUR erhalten. Wenn mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung leben (Pflege-WG), werden bis zu 16.000 EUR gezahlt. Wohnen mehr als vier anspruchsberechtigte Personen zusammen, wird der Gesamtbetrag anteilig auf die Bewohner aufgeteilt. Zusätzlich gefördert werden auch neu eingerichtete betreute ambulante Wohngruppen mit 2.500 EUR pro Person und bis zu 10.000 EUR pro Wohngruppe (§§ 40, 45e SGB XI). Anspruch hierauf haben bereits Personen mit Pflegegrad 1.

 

PRAXISHINWEIS | Auch ein erneuter Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann gewährt werden. Nämlich dann, wenn sich die Pflegesituation des Mandanten so verändert, dass erneute Maßnahmen notwendig werden. Wünscht der Mandant Informationen, wie er ggf. eine passende Wohngruppe findet, können Sie auf die Internetportale www.fgw-ev.de und www.wohnprojekte-portal.de verweisen.

 

Weiterführender Hinweis

  • Treppenlift: Keine überzogenen Nachweise erforderlich, SR 16, 111
Quelle: Ausgabe 10 / 2017 | Seite 165 | ID 44887477