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· Fachbeitrag · Vorsorge

Veraltete Policen: Lückenhafter Versicherungsschutz

| Senioren verfügen häufig über eine Vielzahl von Versicherungen. Dabei wird vergessen, dass viele dieser Policen vor Jahren abgeschlossen und seitdem nicht mehr angepasst wurden. Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt, dass ältere Versicherte insbesondere ihre Hausrat-, Privathaftpflicht- und Unfallversicherungsverträge prüfen sollten. |

 

Über die Jahre wachsender Besitz kann eine Anpassung der Versicherungssumme (Hausrat) notwendig machen, während sich bei der Privathaftpflicht in der Vergangenheit viele Leistungen deutlich verbessert haben (z.B. Schlüsselverlust, Schäden an geliehenen Gegenständen). Versicherte merken dann erst bei einem Schadenfall, dass ihre alten Versicherungsbedingungen bestimmte Leistungen nicht enthalten. Dies gilt auch im Bereich von Behandlungs-, Reha- oder Pflegeleistungen. Auch bei Trennung oder nach dem Tod des Ehepartners ist eine Prüfung sinnvoll. Die Kfz-Haftpflicht kann günstiger werden, wenn die jährliche Kilometerleistung sinkt. Viele Versicherer bieten außerdem Seniorentarife an, sodass eine günstige Umstufung möglich ist. Dringend abzuraten ist von einer vorschnellen Kündigung bestehender Verträge, wenn z.B. aufgrund Vorerkrankungen der Abschluss einer neuen Police schwierig werden kann (Unfallversicherung). Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale, alle ein bis zwei Jahre den Policenbestand zu überprüfen.

 

PRAXISHINWEIS | Senioren können über einen Versicherungsberater oder -makler eine anonymisierte Risikovoranfrage stellen, wenn sie verhindern wollen, dass sie bei einer Ablehnung identifiziert in das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) eingetragen werden (www.vermittlerregister.org), SR 14, 151.

Quelle: Ausgabe 05 / 2015 | Seite 74 | ID 43353859