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· Fachbeitrag · Statistik

Deutschland wird alt: Eine gute Chance für Rechtsanwälte

von RA Karl-Heinz Steffens, Berlin

| Die Lebenserwartung in Deutschland steigt. Für neugeborene Mädchen beträgt sie derzeit fast 83 Jahre. Jungen können sich auf nahezu 78 Jahre freuen, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden kürzlich mitteilte. Deutschland wird also immer älter. Rechtsanwälte sollten diese Entwicklung als Chance sehen - der Beratungsbedarf wird signifikant steigen |

 

1. Anstieg der Lebenserwartung

Der Anstieg der Lebenserwartung nach der aktuellen Modellrechnung (Sterbetafel 2010/2012) erscheint im Vergleich zur vorigen Modellrechnung (Sterbetafel 2009/2011) gering. Das Plus liegt bei den Mädchen bei nur einem Monat, während es bei den Jungen gar keine Veränderung gibt. Grund für die geringe Abweichung ist eine neue Datengrundlage. Die Statistiker haben erstmals die Ergebnisse des Zensus 2011 berücksichtigt, der ersten Volkszählung in Deutschland seit mehr als 25 Jahren. Hätten sie einfach die bisherigen Zahlen fortgeschrieben, die auf der Volkszählung von 1987 in den alten Bundesländern basierten, wäre die Lebenserwartung statistisch sowohl bei den Jungen als auch bei den Mädchen um zwei Monate gestiegen.

 

Die Daten der „Sterbetafel 2010/2012“ zeigen im Vergleich zur vorletzten Erhebung 1986/1988, dass die Lebenserwartung deutlich gestiegen ist. Männer werden rund sechs Jahre älter als noch vor knapp 30 Jahren; bei Frauen sind es vier Jahre und neun Monate mehr. Da Frauen generell älter als Männer werden, gleicht sich die Lebenserwartung zwischen den Geschlechtern an.

  • Lebenserwartung der Frauen und Männer in Deutschland

Die Lebenserwartung der Frauen beträgt im Durchschnitt: 82,80 Jahre. Für die einzelnen Bundesländer sieht es in der Spitze und am Ende wie folgt aus:

  • 1.Baden-Württemberg: 83,64 Jahre
  • 2. Sachsen: 83,27 Jahre
  • 3. Bayern: 83,15 Jahre
  • 4. Bremen: 82,29 Jahre
  • 5. Sachsen-Anhalt: 82,19 Jahre
  • 6. Saarland: 81,93 Jahre
  •  

Die Lebenserwartung der Männer ist im Durchschnitt: 77,72 Jahre. Für die einzelnen Bundesländer sieht es in der Spitze und am Ende wie folgt aus:

  • 1. Baden-Württemberg: 79,02 Jahre
  • 2. Hessen: 78,39 Jahre
  • 3. Bayern: 78,34 Jahre
  • 4. Bremen: 76,62 Jahre
  • 5. Mecklenburg-Vorpommern: 75,91 Jahre
  • 6. Sachsen-Anhalt: 75,81 Jahre
 

 

Ein jetzt 65 Jahre alter Mann wird im Schnitt 82,5 Jahre alt, so die neuen Daten; eine 65-jährige Frau kann sich demnach auf fast 86 Jahre einstellen.

 

Wieso liegt die Lebenserwartung für Menschen im Rentenalter höher als für Neugeborene? Die Wahrscheinlichkeit männlicher Babys überhaupt 65 Jahre alt zu werden, beträgt 84 Prozent, die weiblicher Säuglinge 91 Prozent, so Felix Rößger vom Statistischen Bundesamt.

 

Aufgrund dieser Zahlen steigt die Bedeutung des Seniorenrechts für Rechtsanwälte erheblich. Es ist zudem lohnend, sich mit der Materie zu beschäftigen, da hier die Anzahl an Mandanten weiter steigen wird. Der Beratungs- und Vertretungsbedarf ist sehr hoch.

 

Dies zeigte sich auch in einem Seminar der Arbeitsgemeinschaft Sozialgerecht im Deutschen Anwaltverein in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie und des Paritätischen Gesamtverbands am 16. und 17.4.15 in Berlin.

 

2. Anwaltschaft 2030

Dr. Cord Brügmann, Rechtsanwalt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, Berlin. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltverein hat in die Problematik eingeführt. Er verwies auf die Studie „Anwaltschaft 2030“ und versetzte die Zuhörer in das Jahr 2030. Für 2030 leitete er die Entwicklungen aus dem Ausland und dem Anwaltsmarkt ab. Es gibt in 2030 eine Vielzahl von Anbietern. Wie das Seniorenrecht wird, ist den Darstellern noch offen. Fest steht jedoch der deutlich höhere Bedarf als in 2015.

 

3. Seniorenrecht als Chance

In der anschließenden Diskussion wurden zunächst Statements der Teilnehmer der Runde aufgegriffen. Es diskutieren: 

  • RAin Claudia Bonacker, Beraterin im Bereich Geschäftsentwicklung für Rechtsanwälte, Berlin
  • RA Markus Hagge, Kanzlei für Seniorenrecht, Nürnberg
  • RA Prof. Ronald Richter, FA Steuerrecht, Hamburg
  • Prof. Dr. Markus Roth, Universität Marburg

 

Die Kollegin Bonacker hatte aus dem Bereich der Geschäftsentwicklung für Rechtsanwälte bislang nur andere Wirtschaftskanzleien im Focus. Der Kollege Hagge ist in der Kanzlei für Seniorenrecht in Nürnberg tätig. Er verwies auf seinen Kooperationspartner aus dem Pflegemanagement.

 

Prof. Dr. Roth betrachtete die Angelegenheit aus dem Blickwinkel der USA, wo es schon lange den Begriff „elder law“ gibt. Dazu gibt es auch gutes Schrifttum. Der Kollege Prof. Richter kommt von der Anbieterseite der Pflegeinstitutionen und berichtete von dort über die gesetzlichen Neuerungen und die Auswirkungen auf die Anbieter.

 

Insgesamt kamen so die verschiedenen Positionen von Rechtsanwälten auf der Anbieterseite vom Seniorenrecht zum Tragen. Einigkeit bestand darin, dass das Seniorenrecht in den nächsten Jahren eine deutlich steigende Bedeutung erlangen wird.

Quelle: Ausgabe 05 / 2015 | Seite 3 | ID 43350407