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· Nachricht · Außergewöhnliche Belastung

So hängen Sterbegeld und Beerdigungskosten zusammen

| Bekommt der Nachkomme eines verstorbenen Angehörigen Sterbegeld, das er versteuern muss, kann er im Gegenzug auch Beerdigungskosten steuermindernd als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Diese Auffassung vertritt das FG Düsseldorf. |

 

Nach Auffassung des FG hat die Rechtsprechung bisher nur bei steuerfreien Sterbegeldleistungen eine Anrechnung auf die Beerdigungskosten vorgenommen (BFH 19.10.90, III R 93/87). Die Beerdigungskosten sind deswegen in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn der Sterbegeldbezug seinerseits steuerpflichtig ist (FG Düsseldorf 15.6.20, 11 K 2024/18 E, Abruf-Nr. 216861). Das FG hat die Revision zum BFH zugelassen. Bei Redaktionsschluss lag aber noch kein Az. vor.

Quelle: Ausgabe 08 / 2021 | Seite 127 | ID 47507074