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· Nachricht · Alltagsprobleme

Sparkasse macht Konto kostenpflichtig und scheitert vor Gericht

| Senioren müssen häufig rechnen. Dann ist es ärgerlich, wenn das bisher kostenlose Girokonto plötzlich Geld kostet. Genau das passiert gerade vielen Bankkunden. Das AG Ludwigslust bestätigte jetzt, dass Sparkassen-Kunden in bestimmten Fällen verlangen können, dass ihr Konto kostenlos bleibt (AG Ludwigslust 31.5.17, 43 C 288/16, Abruf-Nr. 194841 ). |

 

Die beklagte Sparkasse hatte das „Konto zum Nulltarif“ der Klägerin gekündigt, da diese nicht einverstanden war, dass das Konto gebührenpflichtig wird. Die Sparkasse berief sich auf ein ordentliches Kündigungsrecht aus sachlichem Grund. Es sei offenkundig, dass die Einnahmen von Banken und Sparkassen gegenwärtig rückläufig seien. Das AG widersprach: Ein wichtiger Grund ließe sich hier nicht beweisen. Die Sparkasse setze in ihren eigenen AGB eindeutig einen „wichtigen Grund“ voraus, um ein Konto zu kündigen. Ein „höherer Kostendruck“ sei kein solcher Grund.

 

MERKE | Zwar kann die Sparkasse gegenüber Personen, die ein Konto neu errichten, die Preise nach weitgehend freiem Ermessen bestimmen und ist nicht verpflichtet, Girokonten kostenlos oder besonders günstig zu führen. Die Klägerin war jedoch Bestandskundin. In diesem Fall ist es in jedem Fall unzulässig, das Konto zu kündigen, um ein höheres Entgelt durchzusetzen.

 
Quelle: Ausgabe 07 / 2017 | Seite 109 | ID 44735851