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  • 12.03.2021 · Nachricht · Zivilrecht

    OLG Stuttgart gibt bei unbezifferten Klageansprüchen Orientierungsgrößen für den Streitwert

    | Stellt der Kläger unter Angabe seiner Mindestvorstellung einen unbezifferten Zahlungsantrag, erreicht der Streitwert jedenfalls diesen Mindestbetrag. Das OLG Stuttgart führt Orientierungshilfen für die Fallkonstellationen aus, in denen ein Gericht davon abweichend dem Kläger mehr oder weniger zuspricht (21.1.21, 2 W 7/20, Abruf-Nr. 221079 ). |