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  • · Fachbeitrag · Streitwert

    Streit über die Höhe der Insolvenzverwaltervergütung

    | Bei einem Streit über die Höhe der Insolvenzverwaltervergütung richtet sich der Gegenstandswert auch für die Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten eines beteiligten Gläubigers nach der streitigen Vergütung und nicht nach der vom Gläubiger erstrebten Verbesserung seiner Befriedigung. |

     

    Die Gläubiger greifen die Vergütung in vollem Umfang an. Maßgeblich für den Wert ist deshalb der festgesetzte Betrag der Vergütung. Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts ist er nicht „nur“ nach dem Betrag zu bestimmen, um den sich die von den Gläubigern im Insolvenzverfahren zu erwartende Befriedigungsquote im Fall der erstrebten Herabsetzung der Vergütung erhöht (BGH 30.7.12, IX ZB 165/10, Abruf-Nr. 122670).

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 163 | ID 35656130