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  • 20.04.2015 · Fachbeitrag · Selbstständiges Beweisverfahren

    Objektive Mängelbeseitigungskosten bestimmen den Streitwert

    | Für die Bemessung des Streitwerts des selbstständigen Beweisverfahrens ist der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert weder bindend noch maßgeblich. Das Gericht muss vielmehr nach Einholung des Gutachtens den „richtigen“ Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festsetzen. |