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  • 24.07.2015 · Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht

    Gesellschafter-Ausschluss nichtig: Wert richtet sich nach Vergütung

    | Schließt eine Personen- oder Personenhandelsgesellschaft einen Gesellschafter, der zwar mit der Geschäftsführung beauftragt, aber nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligt ist, aus, bestimmt sich das wirtschaftliche Interesse dieses Gesellschafters an der Nichtigkeit des Ausschließungsbeschlusses wie folgt: Für §§ 3 ff. ZPO ist der Wert der Vergütung relevant, die dem Ausgeschlossenen vertraglich zusteht. |