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  • · Nachricht · Leserforum

    Weitere PKH-Vergütung nach § 50 RVG ‒ Antrag erforderlich?

    | FRAGE: Ist es notwendig, eine weitere Rechnung über die weitere Vergütung gemäß § 50 RVG zu erstellen, obwohl die weitere Vergütung im Antrag auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bereits aufgeschlüsselt (aber nicht eingebucht) wurde? |

     

    ANTWORT: Nein, es muss kein erneuter Antrag auf die weitere Vergütung gestellt werden. Das Gericht wird diese in solchen Fällen von Amts wegen bei Vorliegen der Voraussetzungen auszahlen.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2021 | Seite 166 | ID 47603837