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  • · Fachbeitrag · Konjunkturpaket in der Corona-Krise

    Beantragung von Überbrückungshilfen für Mandanten: So können Anwälte abrechnen

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Rechtsanwälte können bis einschließlich Dezember 2020 für ihre Mandanten Corona-Überbrückungshilfen beantragen. Anspruchsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Selbstständige und gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Hier stellt sich die Frage, wie Anwälte ihr diesbezügliches Tätigwerden abrechnen können. |

    1. Eckpunkte der Überbrückungshilfe

    Die Förderhöhe der Überbrückungshilfe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate Juni bis Dezember 20 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten. Die Überbrückungshilfe erstattet pro Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Anteil in Höhe von

    • 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch > 70 Prozent,