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  • · Fachbeitrag · Fehlervermeidung

    Vorsicht bei Mahnverfahren mit Teilwiderspruch

    von Dipl-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Immer wieder treten bei der Abrechnung im Mahnverfahren Fehler auf, wenn ein Teilwiderspruch eingelegt wird. So sind diese Fehler zu vermeiden. |

     

    • Beispiel

    A beantragt einen MB über 1.200 EUR. Gegner B legt in Höhe von 550 EUR Teilwiderspruch ein. Im streitigen Verfahren über 550 EUR erklären beide nach mündlicher Verhandlung die Sache für erledigt. Welche Kosten sind nun entstanden?

     

    1. Rechtsanwaltsvergütung

    a) Vertreter des Antragstellers

    Der Vertreter des Antragstellers erhält im Mahnverfahren zunächst eine 1,0-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3305 VV RVG aus dem Wert von 1.200 EUR; infolge des Teilwiderspruchs in Höhe von 550 EUR ergeht bzgl. eines Betrags in Höhe von 650 EUR auf Antrag ein Vollstreckungsbescheid. Hierfür entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3308 VV RVG.