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  • 01.09.2005 | Zinsen

    Seit dem 1.7.05 gilt ein neuer Basiszinssatz

    Seit dem 1.1.02 gilt für Verzugszinsen der Basiszinssatz nach § 247 BGB. Seine Höhe wird zum 1.1. und 1.7. eines Jahres bestimmt. Seit dem 1.7.05 wurde der Basiszinssatz von bisher 1,21 Prozent (1.1.05 bis 30.6.05) auf 1,17 Prozent gesenkt. Die aktuellen Zinssätze finden Sie im Internet unter www.bundesbank.de. 

    Quelle: Ausgabe 09 / 2005 | Seite 161 | ID 91941