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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Von Lesern für Leser

    Die vorgerichtliche Besprechungsgebühr kann bei Prozessbezogenheit erstattungsfähig sein

    | Entgegen einer bislang wohl herrschenden Meinung hat das OLG Frankfurt am Main am 26.3.01 in einem Beschluss ausgeführt, dass auch vorgerichtliche Besprechungsgebühren festgesetzt werden können (15 W 17/01, n.v., Abruf-Nr. 010637). Dies hat uns Herr Rechtsanwalt und Notar Klaus W. Grow aus Schwalmstadt mitgeteilt. Zur Begründung führten die Frankfurter Richter aus: |