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  • 01.04.1996 · Fachbeitrag · Verwaltungsstreitigkeiten

    Erhöhte Gebühren bei Eilverfahren nach § 114 Abs. 5 BRAGO?

    | Die zunehmende Bedeutung technischer Großverfahren in Verwaltungsstreitsachen und ihre Zuweisung an die Oberverwaltungsgerichte (OVG) bzw. Verwaltungsgerichtshöfe (VGH) als erste Instanz gemäß dem Katalog in § 48 Abs. 1 VwGO sowie die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Verfahren nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz haben die Frage, welche Gebühren der Anwalt in derartigen Verfahren abrechnen kann, in den Vordergrund gerückt. Diese Frage wird in der Rechtsprechung kontrovers beurteilt. |