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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Strafrecht

    Zusätzliche Gebühren im Strafverfahren

    | Das RVG sieht neben den Grund-, Verfahrens- und Terminsgebühren zusätzliche Gebühren vor, z.B. die Befriedungsgebühr (Nr. 4141 VV RVG) oder die Gebühren der Nr. 4142 VV RVG. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Anwendungsbereich der Befriedungsgebühr. |