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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO

    So rechnen Sie Ihre Gebühren nach einer Verweisung im Zivilprozess richtig ab

    | In derselben Angelegenheit erhält der Anwalt die Gebühren in jedem Rechtszug nur einmal (§ 13 Abs. 2 BRAGO). Der Begriff des Rechtszugs im gerichtlichen Verfahren deckt sich nicht völlig mit dem Instanzenbegriff der Prozessordnungen und des GKG. Wann genau in den Fällen der Verweisung, Abgabe oder Zurückverweisung eines Rechtsstreit „ein Rechtszug“ vorliegt, bestimmen die §§ 14 und 15 BRAGO (vgl. hierzu BRAGO prof. 1/96, 8). Dazu im Einzelnen: |