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  • 01.03.1996 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO

    Die Streitwertbestimmung in Familiensachen (Teil 2)

    | Schon vom Wortlaut des § 17 GKG her ist es nicht möglich, von den danach maßgeblichen Beträgen der geforderten Leistung deswegen einen Abschlag zu machen, weil die Unterhaltsansprüche zwischen des Parteien nicht streitig sind. Maßgeblich ist stets der nominell eingeklagte Betrag. |