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  • 01.02.1998 · Fachbeitrag · Rat/Auskunft

    Gebührenverlust bei vorzeitiger Auftragserledigung?

    | Stellen Sie sich folgenden Fall vor, wie er alle Tage vorkommen kann: Ein Mandant ruft in Ihrer Kanzlei an und will sich über die Erfolgsaussichten für die Erteilung einer Baugenehmigung und über ein gegebenenfalls erforderlich werdendes Widerspruchsverfahren „beraten“ lassen. Er trägt seinen Sachverhalt vor. Daraufhin informieren Sie den Anrufer über die Rechtslage, weisen aber darauf hin, daß Sie erst dann eine konkrete Auskunft erteilen können, wenn Sie bestimmte Unterlagen von ihm eingesehen haben. Sie vereinbaren einen Besprechungstermin in Ihrer Kanzlei. |