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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Kostennote

    Nachweis des Zugangs einer Honorarrechnung per E-Mail

    | Nach dem Signaturgesetz und dem Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften kann die anwaltliche Honorarrechnung nun auch per E-Mail erstellt und versandt werden (Goebel, BRAGO prof. 11/01, 139). Die Übersendung der Honorarrechnung per E-Mail bietet gegenüber dem einfachen Brief Vorteile, da Sie hier ohne weiteres den Zugang der Honorarrechnung mit Hilfe einer elektronischen Empfangsbestätigung nachweisen können: |