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  • 01.10.2000 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung

    Einwand gegen Kostenfestsetzung: Schlechte Vertretung muss konkret fassbar dargelegt werden

    | Die Einwendung der Partei im Kostenfestsetzungsverfahren, sie habe sich durch ihren Anwalt nicht gut vertreten gefühlt, reicht nicht als erfolgversprechender Vortrag i.S. des § 19 Abs. 5 BRAGO aus. Dies hat in einem aktuellen Beschluss vom 19. Januar 2000 das OLG Karlsruhe entschieden (Az: 5 WF 164/99, n.v., Abruf-Nr. 001069). Im Einzelnen wurde von den Richtern ausgeführt: |