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  • 01.06.2005 | Gebührenvereinbarung

    HUK-Coburg bietet 1,5 Geschäftsgebühr an

    Die HUK-Coburg bietet den Anwälten jetzt für die außergerichtliche Regulierung eine Gebührenvereinbarung an (Abruf-Nr. 051387). Diese sieht einen Pauschbetrag i.H. einer 1,5 Gebühr nach dem Gesamterledigungswert vor. Die Gebühr erhöht sich auf bis zu 2,25 (mehrere Geschädigte, Regulierung von Körperschäden, ab einem Gesamterledigungswert i.H.v. 10.000 EUR).  

     

    Der Geschäftsführende Ausschuss der Arge Verkehrsrecht des DAV hält das Angebot für nicht akzeptabel. Es liegt unter den akzeptablen Abrechnungsgrundsätzen folgender Versicherungen: Allianz, DEVK, Öffentliche Versicherung Oldenburg, VGH Landwirtschaftliche Brandkasse Hannover, VHV-Versicherungen, Württembergische Versicherung (Abruf-Nr. 051388). Diese bieten Geschäftsgebühren von 1,8 (Sachschäden bei der Vertretung eines Geschädigten) bis zu 2,7 (Sach- und Körperschäden ab 10.000 EUR bei der Vertretung mehrerer Geschädigter).  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 92 | ID 91877