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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Gebührenmanagement

    Anwaltsgebühren und Titel für Forderungseintreibung in eigener Sache

    | Die Zahlungsmoral nimmt auch unter den Mandanten eines Rechtsanwalts stetig ab. Ein Thema, das dabei immer wieder auf den Tisch kommt, ist Folgendes: Wie kommt der Anwalt in eigener Sache zu einem Titel über die ihm zustehenden Gebühren und Auslagen? Daran schließt sich die Frage nach den Gebühren an, wenn der Rechtsanwalt in solchen eigenen Forderungssachen tätig wird. Hier kommt möglicherweise neben dem Anspruch auf Erstattung seiner für die eigene Sache entstandenen Anwaltsgebühren auch ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Mahnauslagen in Betracht. Fraglich ist weiter, ob für die Mahntätigkeit in eigener Sache neben der Auslagenpauschale nach § 26 BRAGO eine weitere Pauschale anfällt oder ob eine Anrechnung erfolgen muss. Der folgende Beitrag erläutert diese Aspekte: |