Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Der Gebührentipp

    10/10-Vergleichsgebühr ohne Prozessvergleich bzw. ohne gegenseitiges Nachgeben möglich

    | Nach § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO erhält der Anwalt für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vergleichs nach § 779 BGB im Prozess eine zusätzliche 10/10-Vergleichsgebühr, weil er hier einer erhöhten Beratungspflicht unterliegt. Er muss die Partei jederzeit darüber beraten, ob der Vergleich ihren Interessen dient oder ob die Fortführung des gerichtlichen Streits sinnvoller erscheint. |