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  • 01.12.1995 · Fachbeitrag · Der Gebührentip

    Achten Sie auf die richtige Auftragserteilung!

    | Der "Auftrag" des Mandanten legt den Weg fest, den der Anwalt zur Erledigung der Angelegenheit gehen soll (BGH NJW 1968, 53 und 2334). Um unangenehme Überraschungen bei der Abrechnung zu vermeiden, sollte der Rechtsanwalt darauf achten, daß die von ihm auszuübenden bzw. ausgeübten Tätigkeiten dem erteilten Auftrag entsprechen. Sofern sich Abweichungen ergeben, empfiehlt es sich, daß der Anwalt möglichst frühzeitig die erforderlichen Korrekturen vornimmt. |