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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Auslagen

    Erhöhter Pauschsatz bei Kfz- und Reisekosten schon seit dem 1.1.01

    | Rückwirkend zum 1.1.01 hat das BMF die pauschalen Kilometersätze erhöht (BMF-Schreiben 11.1.01, BStBl 01 I, 95). So können Sie die Fahrtkosten bei Benutzung des eigenen Pkw mit netto 0,58 DM (bisher 0,52 DM netto) für jeden gefahrenen Kilometer abrechnen und Ihren Mandanten in Rechnung stellen. Parkgebühren können zusätzlich angesetzt werden. Für andere Verkehrsmittel gelten folgende Beträge: |