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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Anwaltshonorar

    Kann ein nicht mehr zugelassener Anwalt noch seine Gebühren abrechnen?

    | Auch ein nicht mehr zugelassener Rechtsanwalt darf seine Ansprüche einfordern und die Berechnungen seiner Ansprüche unterzeichnen, wenn der bestellte Abwickler insoweit nicht tätig geworden ist (BGH 6.5.04, IX ZR 85/03, n.v.; Abruf-Nr. 041615). |