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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · Anwaltshonorar

    Gebührenunterschreitung in gerichtlichen Angelegenheiten ist gefährlich

    | Gebührenunterschreitungen sind gebührenrechtlich grundsätzlich nicht erlaubt (§ 49b Abs. 1 S. 1 BRAO) und zivilrechtlich für den Anwalt sogar gefährlich. Während die berufsrechtlichen Sanktionen eher „zahnlos“ sind, „verspielt“ der Anwalt zivilrechtlich seinen Anspruch auf die (höheren) gesetzlichen Gebühren. Dazu im Einzelnen: |