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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · Anwaltshonorar

    Diese Angaben müssen Ihre Rechnungen enthalten

    | Die zum 1.1.04 in Kraft getretenen Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) durch das Steueränderungsgesetz 03 (BGBl. I 03, 2645; vgl. dazu BRAGO prof. 04, 20) enthalten u.a. ein Gebot zur fortlaufenden Nummerierung der Honorarrechnungen (§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG n.F.). Diese rechnungsbezogenen Neuregelungen werfen einige Fragen auf. |