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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    BGH bejaht Reisekosten für den sich selbst bei einem auswärtigen Prozessgericht vertretenden Anwalt

    | Der Rechtsanwalt, der sich vor einem auswärtigen Prozessgericht selbst vertritt, hat Anspruch auf Erstattung von Reisekosten nach § 28 BRAGO (BGH 11.2.03, VIII ZB 92/ 02, n.v.). (Abruf-Nr. 030700) |