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· Fachbeitrag · Telematikinfrastruktur (TI)

Frist zur TI-Anbindung soll auf Mitte 2019 verlängert werden

| Zahnärzte erhalten aller Voraussicht nach ein halbes Jahr mehr Zeit für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ‒ also bis zum 30.06.2019. Laut Presseberichten haben sich Gesundheitspolitiker der Regierung bereits darauf geeinigt, den ca. 150.000 Arzt- und Zahnarztpraxen hier entgegenzukommen. Beachten Sie aber: Trotz der voraussichtlichen Fristverlängerung bis zum 30.06.2019 müssen die Praxisinhaber die Erstausstattung ‒ also Konnektor, Kartenterminal, Praxisausweis etc. ‒ bereits bis zum Jahresende 2018 bestellt und einen Vertrag unterschrieben haben. |

 

Grund für die Verschiebung sind technische Probleme. Bislang haben lediglich zwei Konnektoren die Zulassung der Gematik erhalten. Diese Konnektoren müssen ein erhöhtes Sicherheitsniveau gewährleisten. Laut einer Pressemitteilung der KZBV vom 10.10.2018 waren Ende September erst rund 10.000 von insgesamt 44.000 Zahnarztpraxen an die TI angeschlossen. Zum gleichen Zeitpunkt haben Zahnärztinnen und Zahnärzte jedoch auch bereits mehr als 23.000 elektronische Praxisausweise bestellt, die für den Anschluss erforderlich sind.

Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 1 | ID 45555149