· Fachbeitrag · Anerkennung Fortbildung
Schulung nach IWW-Webinaren ein Fortbildungsnachweis?
| FRAGE: „Als Praxismanager der Praxis schule ich unsere Azubis nach den IWW-Webinaren. Zählt dies als Fortbildungsnachweis dazu?“ |
Antwort: Ja. Tatsächlich ist es ein Fortbildungsnachweis, wenn Sie als Teilnehmerin der IWW-Webinare anschließend eine Wissensweitergabe in der Praxis ‒ an Mitarbeiterinnen genauso wie an Auszubildende ‒ durchführen. Bitte dokumentieren Sie immer schriftlich, was Sie wann geschult haben.
Weiterführender Hinweis
- Das nächste IWW-Webinar zur Praxishygiene findet am Mittwoch, 05.12.2018, von 14:00 bis 16:00 Uhr statt. Das Thema: „Ihre Praxisräume auf dem Prüfstand ‒ sind sie wirklich begehungstauglich?“ (Details unter iww.de/webinar/praxishygiene)
Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 17 | ID 45579964