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· Fachbeitrag · Praxisorganisation

Dokumentation in der Stuhlassistenz (Teil 6): Aufgepasst bei Reparaturen!

von Praxismanagerin Tanja Jacobs, Dortmund, www.coaching-schmiedel.de

| Durch unzureichende Dokumentation kann es zu nicht korrekten Heil- und Kostenplänen und somit auch zu fehlerhafter Kostenaufklärung kommen. Wie sich das bei Reparaturen auswirken kann und wie dies zu vermeiden ist, wird nachfolgend anhand von zwei Praxisfällen dargestellt. |

Praxisfall 1: Unterfütterung einer Prothese

Frau Müller kommt zur geplanten Unterfütterung einer partiellen Prothese in unsere Praxis - eigentlich ein Routinetermin, bei dem keiner im Team eine Schwierigkeit vermuten würde. Im unterschriebenen HKP ist als Festzuschuss der Befund nach Nr. 6.6 (Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese) eingetragen sowie als Abrechnungsposition für die Unterfütterung die BEMA-Nr. 100e. Bei Wiederherstellungsmaßnahmen entfällt das Ausfüllen der Befundfelder. Die Art der Leistung ist unter „Bemerkungen“ einzutragen

 

Befund (hier: unzureichender Eintrag bei Bemerkungen)

 

Dokumentiert im Behandlungsblatt wurde wie folgt: OK Unterfütterungsabformung mit Mucopren.