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· Fachbeitrag · Praxishygiene

Aus der Praxis für die Praxis: So werden Sie den Anforderungen an die Hygiene gerecht - Teil 5

von Iris Wälter-Bergob, IWB CONSULTING, Meschede, www.iwb-consulting.info

| Immer wieder ändern sich Vorschriften und gesetzliche Anforderungen, sodass Sie stets aufmerksam bleiben müssen, um ein aktuelles Hygienemanagement zu gewährleisten. PPZ unterstützt Sie dabei, indem wir in dieser Rubrik regelmäßig Ihre Fragen zur Praxishygiene beantworten. Heute geben wir Ihnen eine Antwort auf die Frage „Worauf muss bei der maschinellen Aufbereitung von Medizinprodukten geachtet werden?“ |

 

Validiertes Verfahren im RDG (Reinigungs- und Desinfektionsgerät)

Zu Beginn jedes Arbeitstags müssen Sie eine Sichtprüfung des RDGs vornehmen, die auch zu dokumentieren ist. Diese beinhaltet:

 

  • Den optischen Gerätezustand (Sauberkeit, Beschädigung und die Tür)
  • Die Dosieranlage (Füllstand, Dichtigkeit und Sauberkeit des Behälters)
  • Die Spülkammer (Verfärbungen, Gerüche/Dämpfe, Flusensieb/Siebkombination, Pumpensumpf/Sammeltopf, Korb und Wagen)
  • Den Wagen (Sauberkeit, Beschädigung, Laufrollen und Ankopplungen)
  • Den Sprüharm (Drehbarkeit, Sauberkeit, Düsen und Verschraubungen)

 

Kontaminierte Medizinprodukte (MP) können anschließend nach dem Beladungsmuster des Herstellers eingeräumt werden. Alles, was zerlegbar ist, muss dabei vor der Aufbereitung auseinandergenommen werden. Bei der Bestückung ist darauf zu achten, dass sich die Instrumente nicht gegenseitig abdecken, denn dann werden sie nicht richtig umspült. Hohlkörper - Absaugkanülen und -schläuche sowie Hand- und Winkelstücke - müssen mit der Öffnung nach unten auf die richtigen Adapter gesteckt werden. Alle MP (Instrumente), die als „semikritisch A oder B“ eingestuft wurden, können unmittelbar zur Lagerung oder erneuten Verwendung am Patienten freigegeben werden.

 

Verfahren im RDG, bei dem nur die Reinigung validiert wurde

Alle MP (Instrumente) der Einstufung „semikritisch A oder B“ müssen unverpackt einer Dampfsterilisation unterzogen werden, bevor sie zur Lagerung oder erneuten Anwendung am Patienten freigegeben werden.

 

Hinweis | Bei beiden Verfahren ist nach der Reinigung die visuelle Prüfung der MP auf Sauberkeit, Funktion und Unversehrtheit unverzichtbar. Die maschinelle Aufbereitung von MP ist zu dokumentieren und freizugeben. Ein RDG Sicht- und Freigabeprotokoll finden Sie als Download auf ppz.iww.de unter Arbeitshilfen.

 

  • Wir sind gespannt auf Ihre Fragen zum Thema Hygiene!

Allen Abonnenten von PPZ steht unser kostenloser Leserservice zur Verfügung! Unsere Hygiene-Experten freuen sich über jede Anregung und Frage aus der Praxis. Sie erreichen unser Team per E-Mail: ppz@iww.de, per Fax: 02596 922-80 oder auch bei Facebook: www.facebook.com/ppz.iww.

Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 4 | ID 42945641