Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Praxishygiene

Aus der Praxis für die Praxis: So werden Sie den Anforderungen an die Hygiene gerecht - Teil 4

von Iris Wälter-Bergob, IWB CONSULTING, Meschede, www.iwb-consulting.info

| Die Hygiene in der Zahnarztpraxis ist ein komplexes System. Immer wieder ändern sich die Vorschriften und gesetzlichen Anforderungen, sodass Sie stets aufmerksam bleiben müssen, um ein aktuelles Hygienemanagement zu gewährleisten. PPZ unterstützt Sie dabei, indem wir in dieser Rubrik regelmäßig Ihre Fragen zur Praxishygiene beantworten. Heute geben wir unter anderem Antworten auf Ihre Fragen zur Händehygiene. |

Besonderheiten der Händehygiene

Frage: „Worauf muss bei der Händehygiene im Sinne des Infektions- und Hautschutzes besonders geachtet werden?“

 

Antwort: Die Pflicht der Händehygiene gilt für alle Mitarbeiten am Patienten. Es ist darauf zu achten, dass keine Ringe, Uhren oder andere Schmuckstücke getragen werden. Fingernägel müssen kurz gehalten und unlackiert bzw. ohne Gel oder künstliche Nägel sein. Vor Arbeitsbeginn oder zum Arbeitsende ist eine Reinigung mit einem flüssigen Waschpräparat erforderlich. Die Hände dürfen nur mit Einmalhandtüchern - Papier oder Textil - getrocknet werden. Danach erfolgt eine hygienische Händedesinfektion mit einem geeigneten Desinfektionsmittel. Bitte achten Sie auf die Herstellerangaben, damit die Hände während der Einwirkzeit feucht gehalten werden. Diese Sechs-Punkte-Anleitung sollte an jedem Waschplatz aushängen.