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· Fachbeitrag · Praxisbegehung

Erfahrungsbericht: Praxisbegehung ‒ und nun?

von Ute Thelen, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Sassenberg

| Irgendwie ahnt man es ja, dass es einen auch mal treffen könnte. Und dann war es soweit. Im größten Vorweihnachtsstress kam Ende November 2017 der Brief von der Zahnärztekammer (ZÄK) mit einem Termin zur Begehung Anfang Januar 2018. Die Ankündigung hat uns schon in Unruhe versetzt. Im Nachhinein ‒ und nach einer Menge Arbeit ‒ können wir jetzt sagen: Es gab und gibt auch positive Aspekte. Lesen Sie, wie wir die Begehung letztlich gut bewältigt haben. |

Die „Vorabbegehung“ durch die Kammer

Die Kammer hat im Vorfeld ein Beratungsgespräch zur Begehung angeboten. Dieses Angebot haben wir angenommen. Das Gespräch ‒ wir nennen es Vorabbegehung ‒ fand in unserer Praxis statt und hat fast drei Stunden Zeit in Anspruch genommen. Alle infrage kommenden Punkte einer Begehung wurden angesprochen und erläutert. Der Sachverständige hat uns auf alle „Missstände“ hingewiesen. Meine Chefs begleiteten das Gespräch und ich protokollierte die wichtigsten Punkte. Alle unsere Fragen wurden geklärt. Für das fehlende Zubehör ‒ z. B. im Thermodesinfektor ‒ und für die Multifunktionsspritzen hat der Sachverständige sofort eine Lösung vorgeschlagen. Der Mitarbeiter der Kammer hat uns viele weitere wertvolle und praktikable Tipps gegeben. Diese Vorbesprechung ist unbedingt zu empfehlen.

 

Die folgende Übersicht enthält die Fragen, die die ZÄK angesprochen hat und die für Praxisbegehungen relevant sind. In der Spalte „Tipps zur Umsetzung“ wird kurz angerissen, wie die jeweilige Frage gelöst werden kann.