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· Fachbeitrag · Interview

Praxishygiene auf dem Prüfstand: Keine Angst vor der Praxisbegehung

| Das Infektionsschutzgesetz regelt in § 23, dass Zahnarztpraxen durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden können. Ein übliches Vorgehen also - dennoch graut es den meisten Praxen vor einer solchen Praxisbegehung, da verschiedenste Schreckensgeschichten rund um dieses Thema kursieren. Um Ihnen einen Eindruck des tatsächlichen Ablaufs zu vermitteln, hat PPZ eine Praxis besucht, die im Sommer 2014 eine Begehung durch das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt hatte. |

 

Anna Schmiedel: Warum wurde Ihre Praxis für die Begehung ausgewählt?

 

Dr. Christian Epperlein: Wir wurden ausgelost. Soweit ich weiß, sind aus allen Zahnarztpraxen des Kreises 20 Praxen in verschiedenen Entwicklungsphasen - alte, neue, mittelalte Praxen - ausgewählt worden, die dann begangen wurden.