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05.03.2009 | Qualitätsmanagement

Wie wird die praktische Umsetzung geprüft?

Seit Ende 2006 sind die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) für ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis in Kraft. Die Richtlinien fordern die Einführung bestimmter Elemente und Methoden. Die Grundelemente sind: Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes, Definition von Zielen, Beschreibung von Prozessen und Verantwortlichkeiten, Ausbildung und Anleitung aller Beteiligten, Durchführung von Änderungsmaßnahmen, erneute Erhebung des Ist-Zustandes und praxisinterne Rückmeldung über die Wirksamkeit von QM-Maßnahmen.  

 

Die Richtlinie gibt darüber hinaus vor, welche Instrumente eines QM insbesondere genutzt werden sollen. Dies sind für die Bereiche:  

 

  • Arbeitsprozesse/Praxisorganisation: Checklisten für organisatorische Arbeitsabläufe; Praxishandbuch; Fehlermanagement; Notfallmanagement
  • Diagnose- und Behandlungsprozesse: Orientierung am Stand der Wissenschaft gemäß § 2 Abs. 1 SGB V; Koordinierung zwischen zahnärztlichen und zahntechnischen Maßnahmen; fachliche Fortbildung nach § 95d SGB V
  • Mitarbeiterorientierung: Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen; Teambesprechungen
  • Patientenorientierung: Patienteninformation, -aufklärung und -beratung; Förderung von Patientenmitwirkung und -selbsthilfe; Öffnungszeiten, Erreichbarkeit, Terminvergabe; Beschwerdemanagement; Kooperation mit Partnern im Gesundheitswesen

 

Nach § 5 der Richtlinie haben Zahnärzte die Ziele, die eingesetzten Elemente und Instrumente regelmäßig zu dokumentieren. Für die Dokumentation hat die KZBV einen bundeseinheitlichen Berichtsbogen entwickelt, der Zahnärzten eine einheitliche Berichterstattung an ihre KZV ermöglicht. Die Vereinheitlichung war notwendig, da die Daten von den KZVen an die KZBV übermittelt werden müssen.